Das jährliche Renteneinkommen der Klägerin beträgt Fr. 25'464.00 (vgl. Erw. 5 oben). Hinzu kommen die vom Beklagten zu bezahlenden Unterhaltsbeiträge von jährlich Fr. 19'464.00. Das gesamte zu versteuernde Nettoeinkommen der Klägerin beläuft sich somit auf Fr. 44'928.00. Daraus ergibt sich gemäss dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung beim Wohnort R. eine monatliche Steuerbelastung von rund - 14 - Fr. 380.00. Allerdings hat sich die Klägerin damit einverstanden erklärt, dass bei ihr von der gleichen Steuerbelastung wie beim Beklagten ausgegangen wird, weshalb auch bei ihr Fr. 185.00 einzusetzen sind.