Die entsprechende Verfügung der AHV erging erst nach dem angefochtenen Entscheid, weshalb sie als zulässiges echtes Novum zu berücksichtigen ist. Es ist somit von diesen erhöhten Einkommen der Parteien auszugehen und Dispositivziffer 3.1. des angefochtenen Entscheids, welcher das jeweilige Einkommen der Parteien festhält, ist entsprechend anzupassen. 6. 6.1. 6.1.1. Der Beklagte rügt, dass in seinem Existenzminimum kein höherer Grundbetrag berücksichtigt worden ist.