Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Unterhalt während des Scheidungsverfahrens -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Entscheid vom 2. Oktober 2012 bewilligte die Präsidentin des Bezirksgerichts Q. den Parteien das Getrenntleben und genehmigte ihre Trennungsvereinbarung vom 19. Juni 2012. Damit hatten die Parteien einen vom Beklagten an die Klägerin monatlich zu bezahlenden ehelichen Unterhaltsbeitrag von Fr. 3'140.00 vereinbart.