2.3.2. 2.3.2.1. Die Beklagte brachte beschwerdeweise vor, sie übe ihre Tätigkeit seit neun Jahren aus und sei in der Region gut verwurzelt. So bestehe eine enge Zusammenarbeit mit dem C., dem D., dem E., der F., diversen Altersheimen in der Region sowie auch Privatpersonen. Ausserdem sei die Beklagte für den Schülertransport von G. zuständig. Sie sei in sozialer Hinsicht für die Region von grosser Bedeutung. Der erfolgreiche Geschäftsgang zeige sich dabei auch an den Aktiven. Momentan bestünden Debitoren in der Höhe von ca. Fr. 50'000.00 von bereits durchgeführten Schülertransporten. Dieser Grossauftrag werde im Sommer noch erweitert.