2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 26. Januar 2023 beim Bezirksgericht Kulm das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 10. Juni 2022 der Beklagten am 17. Juni 2022 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm erkannte am 16. März 2023 wie folgt: " 1. Über B. GmbH, […] wird mit Wirkung ab 16. März 2023, 08:45 Uhr, der Konkurs eröffnet.