4.4 a.E.; BGE 5A_491/2020 Erw. 4.3.1). Aus der Lehre und Rechtsprechung hat sich bisher jedoch noch kaum herauskristallisiert, wann von weit überdurchschnittlichen finanziellen Verhältnissen auszugehen ist und nach welchen Parametern (Einkommen, Überschuss oder einstufig-konkrete Kontrollrechnung, wobei letzteres den ohnehin schon grossen Aufwand für die Unterhaltsberechnungen weiter steigern würde) diese Frage zu beantworten ist (vgl. STOLL, Kommentierung zu BGE 5A_311/2019, in: FamPra.ch 2021, S. 226 f.; BRÄNDLI/HURNI/W ISMER, Einfachere Berechnung des Kinderbarunterhalts nach BGer 5A_311/2019, in: AJP 2021, S. 305;