Werden Unterhaltsbeiträge festgelegt, sollen demjenigen Elternteil, der die Unterhaltsbeiträge erhält, die vollumfänglichen Abzüge gewährt werden – ob eine alternierende Obhut vorliegt oder nicht, ist nicht entscheidend (Bericht Alternierende Obhut, Ziff. 4.4.2). Als Hilfsmittel dient der Steuerrechner des Kantons Aargau (www.ag.ch/de/verwaltung/dfr/steuern/). Der Einfachheit halber ist für die kantonalen und Bundessteuern von identisch hohen Abzügen - den kantonalen Beträgen - auszugehen.