4.1 Abs. 3 oben). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärte den Covid-19- Ausbruch am 11. März 2020 offiziell zur Pandemie. Im Jahr 2019 und damit noch vor Verhängung jeglicher Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus vermochte die Klägerin unstrittig in einem 25 %- Pensum einen Jahresumsatz von rund Fr. 40'000.00 zu erzielen. Nachdem die Pandemie beendet ist, sollte der Klägerin das Gleiche wieder möglich sein. Es ist daher entgegen dem angefochtenen Entscheid nicht davon auszugehen, dass die Klägerin sich in Zukunft für eine unselbständige Tätigkeit entscheiden wird, mit welcher sie mit einem 70 %-Pensum nur geringfügig mehr verdienen würde.