Beim Start ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit im Mai 2016 sei es der Klägerin innert weniger Monate möglich gewesen, Kunden zu gewinnen und deren Anzahl und damit ihre Einnahmen stets zu erhöhen. Obwohl heute wie damals die Menschen Fusspflege benötigten und sich die Ausgangslage somit nicht geändert habe, behaupte die Klägerin im Widerspruch zu ihren Erfahrungen, nach Corona sei ihr der Wiederaufbau nicht gelungen. Die Klägerin habe mehr als genügend Zeit gehabt, ihre Erwerbstätigkeit auszubauen. In Phase 4 (ab 1. September 2023) seien ihr - 17 -