Der Beklagte moniert in seiner Berufung (S. 7 ff., S. 11 f. und S. 14) im Wesentlichen, es sei belegt, dass die Klägerin auch nach C. Geburt noch "an Tagen" Fr. 1'000.00 eingenommen habe und dass sie in den Jahren 2021 und 2022 nicht alle Einnahmen verbucht habe. Es sei augenfällig, dass sie ab der ehelichen Auseinandersetzung "im Hinblick auf die Trennung / Scheidung" angeblich frappant weniger eingenommen habe. Ausgehend von möglichen Tageseinnahmen von ca. Fr. 1'000.00 und durchschnittlichen Tageseinnahmen von Fr. 707.00 (so im Jahr 2019, mit einem 25 %- Pensum) sei von Tagesnettoeinnahmen von mindestens Fr. 600.00 auszugehen.