Ab 1. September 2023 sei unter Berücksichtigung der alternierenden Obhut (rund 60:40) bei der Klägerin von einem Pensum von 70 % (3 Tage mit 10 % und 2 Tage mit 20 %) auszugehen. Derzeit sei unklar, inwiefern es ihr gelingen werde, das Pensum - 16 -