Überdies habe er nicht glaubhaft machen können, inwiefern die Klägerin seit Juli 2022 in einem höheren Pensum gearbeitet oder monatlich Fr. 7'000.00 verdient hätte. Im Allgemeinen stütze er seine Berechnung auf einzelne Positionen oder einzelne Tageseinsätze aus dem Jahr 2019. Was das Einkommen 2022 betreffe, habe die Klägerin dem Gericht eine Abrechnung der Monate Januar bis Mitte September 2022 eingereicht, wonach sie Fr. 8'660.00 eingenommen habe. Weitere Belege lägen zwar nicht vor. Es gebe jedoch "keine Anhaltspunkte für eine grössere Veränderung". Es resultiere ein hochgerechnetes Jahresbruttoeinkommen von rund Fr. 12'226.00 resp. (nach Abzug der zwingenden Geschäftsausgaben und