In Phase 2 resultierte nach Deckung der familienrechtlichen Existenzminima ein Manko (Fr. 478.00; keine Steuern). Als "direkte Kinderkosten" wurden bei der Klägerin ein ihrem Betreuungsanteil entsprechender (60 %) Anteil am Grundbetrag (Fr. 240.00) und ein Wohnkostenanteil (Fr. 250.00) berücksichtigt. Wegen ihres leicht grösseren Betreuungsanteils und der - 13 -