ca. 30 % als [...]. C. Betreuung während den Arbeitszeiten übernähmen ihre Eltern. Der Beklagte könne laut eigenen Aussagen 40 bis 60 % im Home-Office arbeiten. Er habe erklärt, a) er werde Überstunden aufbauen und diese für die Betreuung wieder abbauen, b) er könne seine Arbeit frei einteilen und z.B. nachts oder am Wochenende Arbeit vor- und nachholen und c) notfalls könne er auf diverse Verwandte zurückgreifen oder eine Fremdbetreuung organisieren (in einem Schreiben vom 5. Juli 2022 hätten seine Eltern ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, Betreuungsaufgaben wahrzunehmen).