Ab Juli 2023 sei der Vater zu verpflichten, für die zwingend notwendigen und die ausserordentlichen Kosten ein 'Kinderkonto' lautend auf den Namen von C. einzurichten. Der Vater ist zudem zu verpflichten, die gesetzlichen Kinderzulagen auf dieses Konto zu überweisen. Die Eltern seien zu verpflichten die monatlich notwendigen Überweisungen auf dieses Konto in gleicher Höhe zu leisten, damit die notwendigen Zahlungen geleistet werden können. Rückerstattungen von Versicherungen oder Leistungen Dritter jeder Art zu Gunsten von C. werden ebenfalls auf dieses Kinderkonto bezahlt. Beide -6-