Ab Beginn der alternierenden Obhut übernimmt jede Partei diejenigen Kosten für […] C., die während der Zeit anfallen, die er beim betreuenden Elternteil verbringt (insbesondere Verpflegung und Wohnkostenanteil, ausgenommen die Kosten für die Krankenkasse, welche von Juli 2022 bis Juni 2023 (Phase 1 und 2) von der Berufungsbeklagten übernommen werden). Ziffer 3.4 Ergänzung: Kinderkonto