"1. Es seien die Ziffern 2.1, 3.1 und 3.2, Ziffer 4 und 5 des [angefochtenen Entscheids] aufzuheben. -5- 2. Die Eltern sollen ihren Sohn je zur Hälfte betreuen. Ziffer 2.1 Ergänzung: Regelung der Übergabe […] Der Elternteil, der gerade die Kindesbetreuung ausführt, bringt das Kind jeweils zum anderen Elternteil. 3. Der erste und zweite Abschnitt von Ziffer 2.1 sei wie folgt zu ändern: Die Betreuung des Sohnes C. sei alternierend je zur Hälfte zwischen Mutter und Vater aufzuteilen.