1.5. Mit Stellungnahme vom 16. August 2022 beantragte die Klägerin in Abänderung ihrer Klagebegehren vom Beklagten monatlichen Unterhalt wie folgt: Für C. vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 Fr. 3'356.00 resp. ab 1. Januar 2023 Fr. 3'680.00 (je inkl. Betreuungsunterhalt und zzgl. Kinderzulagen) und für sie persönlich ab 1. Januar 2023 Fr. 510.00. Im Übrigen hielt sie an ihren Klagebegehren fest. 1.6. An der Verhandlung vom 12. Januar 2023 vor dem Gerichtspräsidium Q. wurde eine Parteibefragung durchgeführt. In ihren Schlussvorträgen hielten die Parteien an ihren Begehren fest.