11.2 Für die zwingend notwendigen und die ausserordentlichen Kosten errichtet der Vater ein 'Kinderkonto' lautend auf den Namen von C.. Auf dieses Konto zahlen die Eltern den für die Zahlung der oben erwähnten Verpflichtungen monatlich ein. Der Vater ist zudem verpflichtet die gesetzlichen Kinderzulagen auf dieses Konto zu überweisen. Rückerstattungen von Versicherungen oder Leistungen Dritter jeder Art zu Gunsten von C. werden ebenfalls auf dieses Kinderkonto bezahlt. Beide Elternteile haben die Vollmacht und den Zugriff zu diesem Konto. Der Vater verpflichtet sich, die Rechnungen für C. zu bezahlen.