Berufungsverfahren eine Reduktion des Betreuungsunterhalts der Kinder erfolgt, zumal im summarischen Verfahren eine Anschlussberufung ausgeschlossen ist. Indessen hat das Bundesgericht in diesem Entscheid offengelassen, ob eine Reduzierung der nicht angefochtenen Ehegattenunterhaltsbeiträge trotz Geltung der Dispositionsmaxime möglich ist, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte im Berufungsverfahren gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil infolge der Überschussverteilung insgesamt bessergestellt wird (vgl. BGE 5A_60/2022 Erw. 3.4.1).