In Phase 3 resultiert ein Gesamtüberschuss in der Höhe von Fr. 477.60. Der Überschuss ist nach grossen und kleinen Köpfen zu verteilen, mithin mit je Fr. 159.20 auf die Parteien und mit je Fr. 79.60 auf die minderjährigen Kinder. Folglich beläuft sich der gebührende Kinderunterhalt auf Fr. 753.65 pro Kind (Fr. 674.05 [Barbedarf] + Fr. 79.60 [Überschussanteil]).