8. 8.1. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Korrekturen präsentieren sich die Bedarfs- und Einkommenszahlen bzw. die Unterhaltsberechnungen unter Wahrung des Existenzminimums des Unterhaltsschuldners und unter Berücksichtigung des Vorrangs des Barunterhalts vor dem Betreuungsunterhalt sowie des Vorrangs von Unterhalt für minderjährige Kinder und des - 20 - Ehegattenunterhalts vor dem Volljährigenunterhalt (vgl. Erw. 3 oben) wie folgt: