7.2.2. Bezüglich der Arbeitswegkosten der Klägerin mit dem öffentlichen Verkehrsmittel von S. nach R. (F.) hielt die Vorinstanz (Urteil, Erw. 9.7.2.4, S. 28 f.) fest, dass die Klägerin ihr 60 % in der Regel auf drei Tage pro Woche verteile und damit durchschnittlich 12 Tage pro Monat arbeite. Löse sie daher jeweils ein Einzelticket, fielen ihr gemäss Onlineshop der SBB pro Arbeitstag Kosten von Fr. 10.80 an. Bei durchschnittlich 12 Arbeitstagen im Monat ergäben sich so Arbeitswegkosten von Fr. 129.60. Das Lösen von Einzeltickets sei vorliegend somit günstiger als ein Streckenabonnement, welches monatlich mit Fr. 154.85 zu Buche schlage.