1.4 oben). Gemäss dem vom Beklagten mit Berufungsbeilage 8 eingereichten Fälligkeitsausweis der Zürcher Kantonalbank betreffend Hypothekardarlehen "Einfamilienhaus, [...], X." belief sich die Hypothekarschuld der Parteien per Ende Dezember 2022 auf Fr. 884'000.00 und der Zinssatz betrug 2.5 % (mithin mehr als das Doppelte als noch in den Jahren 2020 und 2021 [vgl. Steuererklärungen in Gesuchsbeilagen 9 f. sowie Gesuchsbeilage 11]). Damit sind im vorliegend relevanten Zeitraum ab 15. März 2023 monatliche Hypothekarzinskosten des Beklagten von (gerundet) Fr. 1'840.00 ohne Weiteres glaubhaft gemacht (Erw. 1.6 oben). Liegenschaftskosten von Fr. 360.00 pro Monat sind unbestritten.