genschaft in absehbarer Zweit verkauft sei und der Beklagte eine eigene Wohnung werde suchen müssen. Es sei auf die unbestritten gebliebenen, - 18 - zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz, mithin auf einen maximalen Mietzins von Fr. 1'130.00 inkl. Nebenkosten, abzustellen (Berufungsantwort, S. 12 f.).