Die Parteien seien sich zunächst einig, dass sich die entsprechenden monatlichen Wohnkosten (Hypothekarzinsen und Nebenkosten) der dem Beklagten zuzuweisenden ehelichen Liegenschaft auf insgesamt Fr. 1'130.00 belaufen würden (die Bezifferung im Gesuch sei unbestritten geblieben). Da beide Ehegatten aber die eheliche Liegenschaft aufgrund des gekündigten Hypothekardarlehens verkaufen wollten, werde sich der Beklagte über kurz oder lang eine Mietwohnung suchen müssen, wobei mit Blick auf die insbesondere ab Phase 2 (ab 1. Juni 2023) äusserst knappen finanziellen Verhältnisse ein Mietzins inkl. Nebenkosten von Fr. 1'130.00 als angemessen erscheine.