für Mai 2023 eingereicht. Er weist sich zwar über insgesamt 37 Arbeitsbemühungen, wobei teilweise die Ergebnisse der Bewerbungsverfahren noch offen sind, aus. Obwohl von seinem Rechtsvertreter in erster Instanz noch in Aussicht gestellt, betrifft aber nicht eine einzige der vom Beklagten getätigten Bewerbungen eine Anstellung im Tätigkeitsbereich der "Reparatur und Wartung von Geräten und Gebrauchsgütern".