Er werde vermutlich weit über ein Jahr lang kein Fahrzeug mehr lenken dürfen. Weiter habe die Vorinstanz nicht berücksichtigt, dass gegen ihn Verlustscheine (über mehr als Fr. 28'000.00) und unzählige laufende Betreibungen bestünden und er einen von der Klägerin zu verantwortenden Strafregistereintrag habe. All diese Faktoren erschwerten die Stellensuche massiv. Er bewerbe sich nun wesentlich intensiver um eine neue Arbeitsstelle (Berufung, S. 8 f.).