rundet) Fr. 5'220.00 netto. Die Erzielung eines solchen Einkommens erscheine möglich. Dass der Beklagte seit Beginn seiner Arbeitslosigkeit noch keine neue Stelle gefunden habe, spreche nicht dagegen, da er nur die ihm vom RAV auferlegten sechs Bewerbungen pro Monat geschrieben habe. Der Beklagte sei bereits seit Mai 2022 arbeitslos. Sein Rechtsvertreter habe versprochen, dass er seinem Klienten empfehle, von nun an "dutzende" Bewerbungen zu schreiben. Es sei daher davon auszugehen, dass diese erhöhten Bemühungen innert rund zwei bis drei Monaten Früchte tragen würden.