Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Gesuch vom 19. Januar 2023 ersuchte die Klägerin das Gerichtspräsidium Q. um die Regelung des Getrenntlebens, u.a. mit dem Begehren, der Beklagte sei zu verpflichten, ihr ab Aufhebung des gemeinsamen Haushalts an den Unterhalt der unter ihre Obhut zu stellenden Kinder C. (geb. tt.mm. 2011) und D. (geb. tt.mm. 2013) monatlich mindestens je Fr. 1'091.00 (davon Fr. 417.00 Betreuungsunterhalt) zzgl. Kinderzulagen und ihr persönlich monatlich Fr. 250.00 Unterhalt zu bezahlen.