3.2. Die Kläger machen in ihrer Beschwerde geltend, der angefochtene Rechtsöffnungsentscheid bemängle die Abtretungserklärung des vorherigen Vermieters. Es wäre der Richterin jedoch möglich gewesen, den Kauf der Liegenschaft im Grundbuch nachzulesen oder den Kaufvertrag nachzufordern. Laut Gesetz gingen beim Kauf einer Liegenschaft alle Rechte und Pflichten mit der Liegenschaft auf den Käufer über. Im Übrigen habe die Beklagte die Mieten seit Kaufdatum stets an die Kläger bezahlt und sie sei sich bewusst gewesen, dass sie die neuen Besitzer der Liegenschaft seien.