che Urteil an einem schweren formellen Mangel, der im Berufungsverfahren nicht geheilt werden kann. Das vorinstanzliche Urteil ist nichtig und von Amtes wegen aufzuheben (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_646/2020 vom 12. April 2021, E. 3.3). Die Vorinstanz wird das Verfahren nochmals durchzuführen haben.