Erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung, obschon die Voraussetzungen dafür nicht vorhanden sind, insbesondere eine andere Zustellungsform möglich gewesen wäre, ist das rechtliche Gehör verletzt. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs führt grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Entscheides (vgl. statt vieler: BGE 137 I 195, E. 2.2 und Urteil des Bundesgerichts 4A_646/2020 vom 12. April 2021, E. 3.1 f. mit Hinweisen). 2.2.2. Die vorinstanzliche Verfügung vom 6. Dezember 2022 stellt das erste Schriftstück im vorinstanzlichen Verfahren dar (act. 3 ff.). Erst die korrekte -5-