3.2. Nachdem die Instruktionsrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau mit Verfügung vom 31. März 2023 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 800.00 einverlangte, beantragte die Berufungsklägerin mit Eingabe vom 12. April 2023 (Postaufgabe) sinngemäss die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Das Obergericht zieht in Erwägung: