1.4. Nachdem sich die Berufungsklägerin innert der zehntägigen Frist gemäss Verfügung vom 6. Dezember 2022 nicht vernehmen liess, setzte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten mit Verfügung vom 5. Januar 2023 eine Frist von 30 Tagen für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Die Verfügung wurde am 11. Januar 2023 im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert. 2. 2.1. Am 21. Februar 2023 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten: " 1. Die Betroffene wird mit Wirkung ab 21.02.2023, 13:30 Uhr, aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.