1.3. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2022 setzte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten der Berufungsklägerin eine Frist von zehn Tagen für die Einreichung einer Stellungnahme an. Die Zustellung der Verfügung erfolgte gleichentags mittels Einschreiben an die Berufungsklägerin. Nachdem die eingeschriebene Postsendung am 12. Dezember 2022 durch die Post retourniert wurde ("Empfänger konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden") erfolgte am 13. Dezember 2022 die Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau.