"1. Ziffer 1 der Präsidialverfügung vom 25. Januar 2023 sei aufzuheben und das superprovisorisch verfügte Bauhandwerkerpfandrecht auf der Liegenschaft Parzelle 001, Y., für den Betrag von CHF 6'893.35 nebst Zins zu 5 % seit 28. Dezember 2022 sei zu löschen. 2. Die Gesuchstellerin sei zu verpflichten, der Gesuchsgegnerin für deren Aufwand und Kosten im Rahmen dieses Summarverfahrens eine ausseramtliche Entschädigung in Höhe von CHF 1'000.- zu leisten. -3- 3. Unter den gesetzlichen Kostenfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin."