3. 3.1. Gegen diesen ihm am 20. März 2023 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 22. März 2023 (Postaufgabe am 24. März 2023) Beschwerde und beantragte: -3- " Die Konkurseröffnung sei zu stoppen. Allfällig sei mir die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Da ich die deutsch Sprach nicht beherrsche ist mir falls möglich ein Dolmetscher zuzuweisen." 3.2. Auf die Einholung einer Beschwerdeantwort wurde verzichtet. Das Obergericht zieht in Erwägung: