1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten (Inhaber des im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragenen Einzelunternehmens "C.") mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamtes S. vom 31. März 2022 für eine Forderung von Fr. 3'500.00. 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 4. April 2022 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 16. Januar 2023 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Zofingen das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung dem Beklagten am 15. Juni 2022 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung seither nicht bezahlt hatte.