Am 7. Dezember 2022 zahlte die Beklagte Fr. 1'221.25 beim Betreibungsamt Z. ein (act. 20). Dem entsprechenden Geschäftsfallprotokoll vom 7. Dezember 2022 lässt sich entnehmen, dass die Zinsen auf Fr. 187.35 und die Amtskosten auf Fr. 182.70 stiegen, weshalb sich die Gesamtschuld inkl. Grundforderung von Fr. 3'601.20 und Spesen von Fr. 250.00 auf Fr. 4'221.25 belief. Diesen Betrag entrichtete die Beklagte auch (Beilage 1 der am 6. Januar 2023 dem Bezirksgericht Laufenburg eingereichten Unterlagen). Darin waren allerdings Fr. 350.00 Gerichtskosten nicht enthalten, die sie der Klägerin ebenfalls schuldet (act. 7). Insgesamt hätte die Beklagte Fr. 4'571.25 bezahlen müssen.