Anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung vom 19. September 2022 legte die Beklagte dar, sie habe mit der Klägerin eine Abzahlungsvereinbarung getroffen, wonach sie die offene Konkursforderung in Raten von monatlich Fr. 500.00 abzahlen und die Restanz entrichten werde, sobald ihr Ehemann seinen 13. Monatslohn erhalte (act. 15). Diesbezüglich legte sie einen Kontoauszug des Betreibungsamtes Z. vom 14. September 2022 auf, woraus Ratenzahlungen ab Juli bis 14. September 2022 ersichtlich waren (Beilage 1 der anlässlich der Verhandlung vom 19. September 2022 aufgelegten Unterlagen).