Die gesamte Forderung abzüglich Zahlungen und zuzüglich Fr. 350.00 Gerichtskosten belief sich auf Fr. 3'541.80 (act. 7). Anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung vom 19. September 2022 legte die Beklagte dar, sie habe mit der Klägerin eine Abzahlungsvereinbarung getroffen, wonach sie die offene Konkursforderung in Raten von monatlich Fr. 500.00 abzahlen und die Restanz entrichten werde, sobald ihr Ehemann seinen 13. Monatslohn erhalte (act. 15).