3.9. Mit Stellungnahme vom 16. Mai 2023 teilte die Klägerin mit, dass eine Bezahlung der mit Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q. betriebenen Forderung bestritten werde. 3.10. Mit Eingaben vom 19. und 25. Mai 2023 (je Postaufgabe) reichte der Beklagte weitere Stellungnahmen ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: