" 1. In Gutheissung des Gesuchs wird der Gesuchstellerin in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 11. Oktober 2022) für den Betrag von Fr. 120.- definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Anträge des Gesuchsgegners gemäss Eingabe vom 27. Januar 2023 sind abzuweisen, sofern darauf eingetreten werden kann. 3. Die Entscheidgebühr von Fr. 80.- wird dem Gesuchsgegner auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin von Fr. 80.- verrechnet, so dass der Gesuchsgegner der Gesuchstellerin Fr. 80.- direkt zu ersetzen hat.