Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q. vom 11. Oktober 2022 betrieb die Klägerin den Beklagten für eine Forderung im Betrag von Fr. 120.00 und Fr. 33.30 Zahlungsbefehlskosten. Als Forderungsurkunde mit Datum bzw. Grund der Forderung wurde angegeben: " geschuldete UH-Beiträge Juni – September 2022 Fr. 4000 bezahlte UH-Beiträge Fr. 3880 Total Schulden: 120" Der Beklagte erhob Rechtsvorschlag.