das Kind persönlich zu betreuen, wobei dies hauptsächlich dann eine Rolle spielt, wenn spezifische Bedürfnisse des Kindes dies notwendig erscheinen lassen oder wenn ein Elternteil selbst in den Randzeiten (morgens, abends und an den Wochenenden) nicht bzw. kaum zur Verfügung stünde; ansonsten ist grundsätzlich von der Gleichwertigkeit von Eigen- und Fremdbetreuung auszugehen (vgl. E. 3.1 hiervor).