4. Der Gesuchgegner ist berechtigt, C. jedes Wochenende von Freitag bis Montag zu sich auf Besuch zu nehmen und jährlich 14 Tage Ferien mit ihr zu verbringen. -7- Der Gesuchgegner holt C. jeweils am Freitagabend (ab Kindergarteneintritt im Sommer 2023: am Freitagmittag) von der Kita bzw. aus dem Kindergarten ab und bringt sie am Montagmorgen wieder in die Kita bzw. in den Kindergarten. Ein weitergehendes Besuchs- und Ferienrecht nach Absprache unter den Parteien bleibt vorbehalten.