" 1. Hauptanträge 1.1. Es seien die Ziff. 3 und 4 des Dispositivs des Entscheids SF.2022.26 des Präsidiums des Familiengerichts Lenzburg vom 24. November 2022 aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: 3. Die Tochter C., geb. tt.mm. 2018, wird für die Dauer der Trennung unter die Obhut des Gesuchsgegners gestellt. 4. Die Gesuchstellerin ist berechtigt, C. jedes zweite Wochenende von Freitagabend bis Montagmorgen zu sich auf Besuch zu nehmen und jährlich 14 Tage Ferien mit ihr zu verbringen.