" 3. Die Tochter C., geb. tt.mm. 2018, wird für die Dauer der Trennung unter die Obhut der Gesuchstellerin gestellt. 4. Der Gesuchgegner ist berechtigt, C. jedes zweite Wochenende von Freitag bis Montag zu sich auf Besuch zu nehmen und jährlich 14 Tage Ferien mit ihr zu verbringen. Der Gesuchgegner holt C. jeweils am Freitagabend von der Kita ab und bringt sie am Montagmorgen wieder in die Kita. Ein weitergehendes Besuchs- und Ferienrecht nach Absprache unter den Parteien bleibt vorbehalten.