5. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin spätestens ab dem 01.10.2022 monatlich im Voraus an den Unterhalt der gemeinsamen Tochter C. Unterhaltsbeiträge in der Höhe von mindestens CHF 3'410.00 (davon CHF 2'620.00 Betreuungsunterhalt) zu bezahlen. […] 6. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin spätestens ab dem 01.10.2022 monatlich im Voraus einen angemessenen persönlichen Unterhaltsbeitrag in der Höhe von mind. CHF 100.00 zu bezahlen. […]" 1.5. Mit Klageantwort vom 15. Juli 2022 stellte der Beklagte u.a. folgende Anträge: " Hauptantrag